Gut Zu wissen
Wichtige Infos für Sie
Sie hatten einen Unfall?
Hier finden Sie 5 Punkte, die Sie beachten sollten!
Ganz wichtig Ruhe bewahren!
• Unfallstelle absichern (Warndreieck)
• bei Personenschäden: Erste Hilfe leisten und Hilfsdienste verständigen 112
polizei benachrichtigen 110
• Polizeibericht | Unfallprotokoll
daten vom unfallgegner sichern
• Name | Anschrift | Telefonnummer
• Amtliches Kennzeichen
• Halterdaten | Fahrerdaten (aus Fahrzeugschein oder Ausweis)
• Versicherungsdaten des Unfallgegners
spuren sichern
• Unfallstelle fotografieren
• Fahrzeug(e) fotografieren | Unfallschäden
kfz-sachverständigen anrufen 03576 2171074
• Termin zur Beweissicherung am Unfallort oder Schadensfeststellung vereinbaren
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des ADAC
Warum ein
Schadengutachten?
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall?
Dann steht es ihnen grundsätzlich frei, einen unabhängigen und neutralen Kfz-Sachverständigen für die Feststellung des Schadenumfanges und zur Beweissicherung zu beauftragen.
Bagatellschadengrenze
Auch bis zur Bagatellschadengrenze von ca.750€ sollte ein Kfz-Sachverständiger beauftragt werden um evtl. Schadenerweiterungen unkompliziert geltend machen zu können. Meist reicht ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten aus Pflicht der Schadenminderung aus.
Beweissicherung
Erst durch die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe kann dem Geschädigten gewährleistet werden, dass die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.
Recht
Bitte nutzen Sie Ihre zustehenden Rechte für eine zufriedenstellende und vollständige Schadenregulierung. In Ihrem Interesse sollten Sie nicht auf eine eilige und superschnelle Schadenregulierung seitens der Verursacherseite achten.
Nutzungsausfallentschädigung
Gehen die zu erwartenden Reparaturkosten über den Bagatellschadengrenzwert hinaus sollte in jedem Fall ein Schadengutachten in Auftrag gegeben werden. Denn erst durch ein Gutachten kann die Höhe einer Wertminderung, der Wiederbeschaffungswert, der evtl. zu erzielende Restwert, die Nutzungsausfallentschädigung und möglicherweise ein daraus resultierender wirtschaftlicher Totalschaden belegt werden. Diese Punkte werden bei einem Kostenvoranschlag durch die Werkstatt nicht berücksichtigt.
Reparatur ja oder nein?
Es steht Ihnen frei, ob Sie ihr Fahrzeug fachgerecht reparieren lassen oder sich für eine Auszahlung der Reparaturkosten auf Basis des Schadengutachtens entscheiden. Durch diese fiktive Abrechnung wird allerdings die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Rechtsanwälte
Für eine sorglose Schadenregulierung mit Rechtsberatung stehen Ihnen auf Wunsch unsere Rechtsanwälte zur Verfügung.